ASP: Aufklärung und Prävention

Die für den Menschen ungefährliche Afrikanische Schweinepest breitet sich derzeit von Ost- nach Westeuropa weiter aus. Fleischproduzenten drohen Millionenverluste, falls sich Wild- und Hausschweine auch in Deutschland infizieren, denn das Fleisch dieser Tiere unterliegt einem Transport- und Exportverbot. TÜV SÜD informiert über Fakten und Hintergründe, die Verbraucher kennen sollten.

Die Afrikanische Schweinpest (ASP) führt bei Haus- und Wildschweinen zu schweren, häufig tödlichen Erkrankungen, ist für den Menschen aber ungefährlich.

Die Afrikanische Schweinpest (kurz: ASP) führt bei Haus- & Wildschweinen zu schweren, oft tödlichen Erkrankungen. Für den Menschen ist sie allerdings ungefährlich. Die anzeigepflichtige Tierseuche wird durch Viren hervorgerufen. In Europa breitet sich ASP derzeit immer stärker von Osten nach Westen aus. In Deutschland gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Fälle von ASP.

Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Fakten (zusammengestellt von Experten des TÜV SÜD):

Menschen sind nicht gefährdet!
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung stellt das Virus kein Gesundheitsrisiko für Menschen dar. Dies gilt auch für den Verzehr von Fleisch, das von infizierten Tieren stammt. „Ein solches Fleisch in Verkehr zu bringen, ist dennoch verboten“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD und verweist auf umfangreiche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung.

Staatliche Bekämpfung
Sollte die Afrikanische Schweinepest auch in Deutschland auftreten, so ist die Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und in der Schweinepest-Verordnung geregelt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat frühzeitig Maßnahmen gegen die ASP unter Wildschweinen in Deutschland erarbeitet. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie Jäger, Tierärzte und Landwirte. Dabei wird geregelt, was bei einem Ausbruch zu tun ist: Tritt ASP in einem Schweinestall in Deutschland auf, muss der gesamte Tierbestand getötet und unschädlich beseitigt werden. Außerdem wird ein Sperrbezirk ausgerufen, der besondere Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Handels- und Transportverbote) umzusetzen hat. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist auf ein Importverbot für Schweinefleisch und Erzeugnissen daraus aus den betroffenen Ländern hin. Um das Einschleppen der ASP sowie anderer Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern verboten.

Schutzmaßnahmen seitens reisender Verbraucher
Verbraucher können die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen unterstützen, indem sie Vorschriften zum Mitführen von Lebensmitteln und Reiseproviant konsequent einhalten. Aus Nicht-EU-Ländern ist das Mitbringen von Wurst, Fleischwaren sowie Hundefutter generell verboten. Lebensmittelreste müssen vor der Wiedereinreise nach Deutschland spätestens am Flugplatz weggeworfen oder am Grenzübergang für Tiere unzugänglich entsorgt werden.

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Das ASP-Virus trat vor dem Jahr 2007 überwiegend in Afrika auf, breitete sich dann aber über Osteuropa aus. Es wurde 2018 erstmals auch bei Wildschweinen in Belgien nachgewiesen. Anders als die klassische Schweinepest ist die afrikanische Variante in Deutschland, wie bereits erwähnt, bislang nicht aufgetreten. Die Ausbruchszahlen in Europa sind jedoch gestiegen. Im Jahr 2019 waren laut Friedrich-Loeffler-Institut 1.911 Hausschweine betroffen (v.a. in Rumänien, Polen, Ukraine, Bulgarien) sowie 6.361 Wildschweine (v.a. in Polen, Ungarn, Rumänien, Belgien). Bislang kamen 327 Fälle bei Haus- und Wildschweinen hinzu (Stand 15.1.2020).

ASP-Übertragungswege
Neben der Hauptübertragung von Tier zu Tier spielen auch regional vorkommende Zeckenarten eine Rolle. Auch über Ausscheidungen infizierter Tiere gelangt das Virus zu nicht infizierten Tieren. Über große Entfernungen sind oft auch Reisende die Überträger: Denn in Fleisch und Rohwurst von Tieren, deren Infektion nicht erkannt wurde, können die Viren mehrere Monate infektiös bleiben. Gelangen solche Lebensmittel in bislang unbetroffene Regionen, kann sich ASP weiterverbreiten. Fachinstitutionen raten deshalb seit Jahren dazu, Lebensmittelreste immer so zu entsorgen, dass Wildschweine sie nicht erreichen. Auch ist es deshalb seit Jahrzehnten in Deutschland verboten, Speiseabfälle an Schweine oder Wildschweine zu verfüttern. Der Erreger ist extrem infektiös, so dass es sich ASP auch durch Gegenstände (z.B. Schuhe, Transportfahrzeuge) verbreiten kann. Reisende und Transporteure haben deshalb besondere Hygienemaßregeln zu beachten.

Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte
Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen.